Den Kommunen steht als wesentlicher Ausdruck ihrer hoheitlichen Gewalt neben der in der Gemeindeordnung ausdrücklich festgelegten Verwaltungs- und Finanzhoheit auch die Berechtigung zu, eigenes Recht zu setzen – Ortsrecht.
Zum Ortsrecht gehören alle von der Stadt erlassenen Satzungen, die Verordnungen und die Geschäftsordnung für den Stadtrat.
Die kommunale Selbstverwaltung findet zwar im Rahmen der von den Parlamenten erlassenen formellen Gesetze statt, sie bedarf aber ihrerseits normativer Ausgestaltung durch ortsrechtliche Vorschriften z. B. durch Bauleitpläne oder Satzungen, welche die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Stadt regeln.
Denn die Autonomie der Kommunen ist dazu bestimmt, die Berücksichtigung örtlicher Verschiedenheiten zu ermöglichen, die dem staatlichen Gesetzgeber nicht bekannt sind und mit denen er sich nicht befassen will oder kann.
Die von der Stadt erlassenen Rechtsnormen sind für jeden davon betroffenen verbindlich, also auch für die Stadt selbst.
Steuern, Beiträge, Gebühren & Abgaben der Stadt Karlstadt - ohne Gebühren für Sondernutzungen, Feuerwehreinsätze und ohne Verwaltungsgebühren
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Haus & Grundstück
Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Parkplätzen und Grünanlagen
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Verordnung über die Pflege von Grundstücken und deren Schutz vor Verwilderung der Stadt Karlstadt (Grundstückspflegepflicht - Verordnung - GPflVO)
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der Stadt Karlstadt zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Sanierung "Altstadt Karlstadt"
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der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
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Diese gilt für das Gebiet der Stadt Karlstadt, mit Ausnahme der Gemeindegebiete, für die verbindliche Bebauungspläne mit abweichenden Stellplatzfestsetzungen gelten.
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Sondernutzungen